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Registergericht Hamburg, HRB 41060

Der Tätigkeitsbereich
Altlasten
Einleitung
Die
Altlastenproblematik
Historische
Nutzungsrecherchen
Untergrunderkundungen
Gefährdungsabschätzungen
Beweissicherung
bei Schadensfällen
Sanierungs-
und Entsorgungskonzepte
Sanierungsüberwachung
zu den Projektbeispielen
Einleitung
Für den Bereich „Altlasten“ wurde kürzlich eine eigene Fachabteilung
bei G.E.O. MONITORING einge- richtet. Nach fast 10-jähriger
Tätigkeit im Deponiebau, eines vom Gesetzgeber zunehmend präzisiert
verlangten Schutzes von Boden und Wasser sowie der Vorbereitung einer besseren
Qualitätssicherung in unserem Haus (ISO 9000) war dies ein konsequenter
und bei der Vielzahl von Altlastverdachtsflächen im Einzugsbereich
Hamburg eigentlich überfälliger Schritt. Da wir in Hamburg in
enger Bürogemeinschaft mit dem Planungsbüro iwb arbeiten,
können wir auf das dort in der Ingenieurplanung und Projektsteuerung
sowie das bei iwb in Braunschweig im Bereich Altlasten vorhandene Knowhow
zugreifen. Neben mehre- ren Bauingenieuren stehen Ihnen bei G.E.O. MONITORING
außerdem ein promovierter Geo- chemiker, ein Geologe und Bodenkundler,
ein Geograph und ein Geotechniker als Ansprechpartner im Altlastenbereich
zur Verfügung. Bei Schadstoffverdacht können Baugrund- und Altlastenerkundungen
kombiniert und von uns quasi aus einer Hand durchgeführt werden.
Wir wenden uns mit diesem Angebot an öffentliche und private Bauträger,
und an die Mitarbeiter entsprechender Fachbehörden.
Die Altlastenproblematik
In der Rechtsprechung wird für Bodenverunreinigungen der Begriff Altlasten
seit 1980 geführt. Im LAbfG NW 1988 werden altlastverdächtige
Flächen, Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten differenziert.
Sofern im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung eine Gefahr der
Schutzgüter nicht auszuschließen ist, werden Altablagerungen
und Altstandorte zu einer Altlast. In dem 1997 verabschiedeten Bundes-Boden-
schutzgesetz (BBodSchG) wurden diese Begriffe aufgenommen und die Pflichten
zur Vorsorge, Gefahren- ermittlung, Gefahrenabwehr und Sanierung schädlicher
Bodenveränderungen geregelt. Damit wurde die gesetzliche Voraussetzung
für eine künftig bundeseinheitliche Bodenbehandlung und die Vorsorge
gegen drohende Bodenbelastung geschaffen. Zugleich wird darin bei den jeweiligen
Beeinträchtigungen auf verschiedene Bundesgesetze (KrW-/Abfg, WHG,
BImSchG, ChemG und Bundesberggesetz) sowie die jeweiligen Landesgesetze
(z.B. Niedersächsisches Abfallgesetz NAbfG) verwiesen, die somit auch
weiterhin Bestand haben. Zug um Zug werden damit Kompetenzen klarer gegliedert.
Noch bis vor 15-25 Jahren war es üblich, sich Abfällen ohne
Rücksicht auf den Schutz menschlicher Gesundheit und der Umweltmedien
(Wasser, Boden, Luft/Bodenluft) zu entledigen. In vielen Entwick- lungs-
und Schwellenländern ist das auch noch heute so. Der ungeordnet und
unkontrolliert abgekippte und vergrabene häusliche und gewerbliche
Müll wurde oftmals auf Betriebsgeländen aufgehaldet, oder
es wurden Abhänge und Vertiefungen damit verfüllt. Darüber
hinaus entstanden Altlastverdachtsflächen durch Verunreinigungen beim
Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, insbesondere auf ehemaligen
Produktionsstandorten (chemische Betriebe, Tankstellen und Tanklager, Kfz-Werkstätten,
Schrottlager, Gaswerke, Kokereien, Rüstungsindustrie u.a.) entlang
stillgelegter Leitungssysteme sowie auf ehemals militärisch genutzten
Flächen. Von vielen derartigen Verdachtsflächen gehen noch immer
Gefahren aus, hinzu kommt bei Baumaßnahmen die Entsorgungsproblematik
von verunreinigtem Bodenaushub.
Ein weiterhin unkontrollierter Verbrauch unbelasteter Landschaft würde
den Anteil gefahrlos nutzbarer Standorte stärker verringern, den natürlichen
Lebensraum Aller einschränken. Durch den gesetzlich verankerten Boden-
und Grundwasserschutz kommt der Altlastenproblematik heute in Deutschland
eine große Bedeutung zu. Mittels Flächenrecycling ist man zudem
zunehmend bemüht, brachliegende konta- minierte Altstandorte einer
erneuten angepaßten Nutzung zu überführen und so weiteren
Verbrauch weniger belasteter Landschaft einzudämmen.
Im Zuge von Bauaktivitäten und der Umnutzung von Altstandorten
wird der Erstbewertung auch noch weiterhin eine hohe Bedeutung zukommen.
Im Vergleich zu den Investitionskosten betragen die Auf- wendungen für
die Altlastenerkundung und Sicherung i.d.R. nur einen Bruchteil. Neben
der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ist die Altlastenerkundung
und -sanierung damit eine ökonomisch vertret-
bare und ökologisch sinnvolle Investition.
Historischen Nutzungsrecherchen
Bei der Erfassung von Altstandorten und Altablagerungen mittels historischer
Nutzungsrecherchen er- mitteln wir die nachweisbaren früheren relevanten
Nutzungen und Eigentümer. Auch das Umfeld eines umweltrelevanten Standortes
oder von ehemaligen Produktionsanlagen wird in einem analytischen Ver-
gleich betrachtet. Dazu müssen aus verschiedenen Archiven Unterlagen
(Akten, multitemporale Luft- bilder, Karten und Akten) ausgewählt,
beschafft und im Hinblick auf die Fragestellung ausgewertet werden. Ggf.
können auch Interviews durchgeführt werden. Der gegenwärtige
Zustand wird anhand von aktuellen Karten, Ortsbegehungen und Fotodokumentationen
belegt. Alle relevanten Unterlagen werden unserem Bericht als Anlage beigefügt.
Mögliche Schutzgüter und Schadstoffe werden ermittelt.
Der zeitliche Aufwand für die unumgängliche Datenbeschaffung
und -aufbereitung wird leider oft unter- schätzt. Sorgfältig
und gewissenhaft durchgeführte Phase I Erfassungen sind aber wesentliche
Voraus- setzung für eine sinnvolle Begrenzung der späteren aufwendigeren
Untersuchungen (Probeboh- rungen) auf das unbedingt erforderliche Maß
und damit ein wesentlicher Beitrag zu Kostenreduktion.
Lassen diese Grundlagenermittlungen umgehenden Handlungsbedarf erkennen,
werden alle notwendigen Sofortmaßnahmen dem Auftraggeber als Empfehlung
mitgeteilt.
Untergrunderkundungen
Bei der Erkundung und Bewertung von Altlasten werden zunächst die
bei der Recherche gewonnenen Daten bewertet. Wenn nach der Erstbewertung
der Verdacht einer Altlast fortbesteht oder bei Bau- grunderkundungen unbekanntes
Material angetroffen wird, schließen erste Untergrunderkundungen
und Analysen mit zunächst grobmaschigem Meß- bzw. Probennahmenetz
entsprechend der zu erwarteteten Schadstoffbelastung an (Orientierungsphase).
Sofern notwendig, werden bereits bei der Konzeption der Untersuchungen
Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt. Als Maßstab der
Bewertung von Boden, Wasser und Bodenluftanalysen werden die von den einzelnen
Bundesländern zugrunde gelegten Listen (LAGA, Eikmann und Kloke, TrinkwV,
Holland-Liste, Baden-Württemberg, Hamburger Listen, etc.) mit Orientierungs-,
Richt- und Sanierungswerten angewendet. Diese tragen zumeist schon den
verschiedenen möglichen Expositionspfaden und Schutzgütern Rechnung.
Da noch immer bundeseinheitliche Bewer- tungslisten fehlen, können
im Einzelfall mehrere Bewertungslisten in Betracht kommen. In unserem Gut-
achten werden die jeweils vorgeschriebenen Grenzwerte und die ermittelten
bekannten lokalen Schad- stoffgehalte tabellarisch dargestellt und die
lokalen Gehalte im Hinblick auf die geplante Standortnutzung kommentiert.
Zudem werden Empfehlungen für das weitere Vorgehen bzw. dessen Dringlichkeit
hin- sichtlich weiterer Untersuchungen gegeben.
Im Falle einer Klassifizierung des Standortes als Altlast werden in
einer Folge zunehmend detailliertere Untersuchungen und Bewertungen (Detailphase)
vorgenommen. Dazu werden Erkundungsprogramme mit verdichtetem Netz der
Probenahme konzipiert. Anhand von Untergrundaufschlüssen (Bohrungen,
Schürfe) werden die bodenkundlichen, geologischen und hydrogeologischen
Ergebnisse der Standorterkundungen und Schadstoffgehalte bestimmt. Ggf.
kann bei der Schadstoffmessung in einem bei der Umweltbehörde akkreditierten
Fachlabor bereits auch die Eluierbarkeit (Auslaugbarkeit aus dem Boden)
einzelner Stoffe getestet werden. Bei vielen Altstandorten wird das Schadstoffinventar
vermutlich auf wenige Stoffe begrenzt sein, während bei Altablagerungen
(Müllkörper) ein sehr heterogenes Stoffgemisch vorliegt, dessen
Gefährdung sich zunächst besonders durch die Emissionspfade und
Messung von Summen und Leitparametern erfassen läßt. Zudem werden
die in Altablagerungen und Auffüllungen vorhandenen Gefügeänderungen
näher untersucht.
Gefährdungsabschätzungen
Die Ergebnisse von Orientierungs- und Detailphase werden in Gutachten mit
einer Gefahrenbeurteilung zusammengestellt. Die hydrogeologische und geologische
Situation wird in Karten und ausgewählten Schnitten im Anlagenteil
dargestellt und im Textteil ausführlich erläutert. Die angetroffene
Schadstoff- palette wird, sofern gewünscht, hinsichtlich ihrer spezifischen
chemischen und physikalischen Stoffdaten beschrieben. Die räumliche
Konzentrationsverteilung einzelner Schadstoffparameter wird anhand aus-
gewählter Schnitte und Karten dargestellt. Die geogene und anthropogene
Grundlast wird, soweit bekannt, genannt. Außerdem wird die Umfeldsituation
hinsichtlich der vorliegenden Nutzungsempfind- lichkeit und die Lage ggf.
vorhandener Schutzzonen dargestellt. Sie dienen als Grundlage einer ab-
schließenden Bewertung.
Eine Sanierung ist i.d.R. dann erforderlich, wenn Schäden der Schutzgüter
zu befürchten sind (Sanie- rungszielwert). Wenn noch höhere Werte
(Eingreifwerte) vorhanden sind, sind ohne sofortige Sicherungs- maßnahmen
Schäden der Schutzgüter zu erwarten. Die Erfahrung zeigt, daß
die im Boden über einen bestimmten Hintergrundgehalt tolerierbaren
Schadstoffgehalte stark nutzungsabhängig sind. Jede Ge- fährdungsabschätzung
eines Standortes ist aufgrund weiterer zu berücksichtigender variabler,
spezifischer Daten ein Einzelfall. In ihr geht es nicht nur um einen Abgleich
der Daten mit den vorhandenen Listen sondern auch um eine Abwägung
der Gefahren aufgrund der Tiefenlage der Schadstoffe, der Sperr- schichten,
der möglichen Wegsamkeiten, der Stoffcharakteristik usw.. Eine derartige
komplexe Einzel- fallbewertung ist Grundlage eines Sanierungs- bzw. Gefahrenabwehrkonzeptes,
welches maßgeblich zum Erfolg einer oftmals sehr kostenintensiven
Sanierung beiträgt.
Beweissicherung bei Schadensfällen
Angetroffene und aktuelle Schadensfälle sind für Bauherren, Bauleiter
und Unternehmer bei der zustän- digen Wasserbehörde sofort meldepflichtig.
Wir sorgen für die Beweissicherung, ermitteln die Schadens- ursache
mit Untergrunderkundungen und empfehlen ggf. Sofortmaßnahmen. Bei
Grundstücksverkäufen und Schadensfällen stellen wir mit
unseren Erkundungen Wertminderungen des Objektes durch ggf. vorhandene
Bodenverunreinigungen fest. Wir quantifizieren die Untergrundverunreinigung,
ermitteln die räumliche Abgrenzung, bewerten den Schaden, erarbeiten
Handlungskonzepte und zeigen Ihnen Ent- sorgungswege und ggf. in Betracht
kommende Sanierungsverfahren auf.
Sanierungs- und Entsorgungskonzepte
Ziel eines Sanierungskonzeptes ist die Gefahrenabwehr. Dieses erreichen
wir durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen.
Die Konzeption, Planung und Überwachung häufig praktizierter
baulicher Verfahren zur Sanierung von Altlasten wie z. B. die Planung von
Dichtwänden und Einkapselungen sowie die Konzeption von Ober- flächenabdichtungen
können einschließlich der erdstatischen Berechnungen von Bauingenieuren
der Grundbauabteilung in unserem Haus übernommen werden. Entsprechend
dem Schwerpunkt der Tätig- keiten von G.E.O. MONITORING und
iwb bilden Deponiebau und Deponietechnik eigene Fachabteilungen
unserer Büros.
Auch bei der Überwachung von Erdbaumaßnahmen führen
wir im Rahmen des Entsorgungsmanagements die fachtechnische Betreuung bei
der Trennung von unterschiedlich belastetem Bodenmaterial durch, um damit
die zu beseitigende Abfallmenge gering zu halten. Wir gewährleisten
die ordnungsgemäße Entsor- gung entsprechend einem vor Baubeginn
erstellten Konzept von kontaminiertem Aushubmaterial zur weiteren Beseitigung
und zeigen Wiederverwertungsmöglichkeiten von schwach belastetem Aushub-
material nach LAGA auf. An dieser Stelle möchten wir auch auf unsere
Erfahrungen beim Umgang mit Hafenschlick verweisen.
Sanierungsüberwachungen
Im Rahmen der Sanierungsüberwachung führen wir z. B. auch nach
Fertigstellung der Oberflächenabdich- tungen von Deponien die Kontrolle
der Standsicherheit fort, was insbesondere bei setzungsempfindlichen Altdeponien
wichtig ist. Außerdem muß die Wirksamkeit des Erosionsschutzes
der Abdeckung kontrolliert werden, um bei Bedarf sofort Abwehrmaßnahmen
ergreifen zu können. Zu unserem Langzeit-Monitoring von Deponien gehören
die regelmäßige Messung austretender Schadstoffe in Grundwasserbeobachtungs-
brunnen sowie Qualitätskontrollen des in den Vorfluter eingeleiteten
Oberflächenabflusses sowie der abgeleiteten Deponiesickerwässer.
Alle zwingend erforderlichen Untersuchungsschritte und bauliche Maßnahmen
erfolgen stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden
und dem Bauherrn.
Welchen der o. g. Arbeitsschritte Sie auch gerade planen, lassen Sie
uns als kompetenten Ansprechpartner nun über Ihr Altlastenproblem
reden!
Alt-Lasten zeigen, wie schwer Fehler zu tragen sind.
Mit besten Grüßen Ihr
Dr. rer. nat. Martin Kerntke
(Diplom-Geologe)
Projektbeispiele
Erst- und Detailerkundung
eines ehemaligen Standortes einer Teer- und Dachpappenfabrik
Ihre
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