G.E.O. MONITORING - Umweltschutz- und Bauüberwachungsgesellschaft mbH

Stubbenhuk 10 - D-20459 Hamburg
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Registergericht Hamburg, HRB 41060

Der Tätigkeitsbereich Altlasten

Einleitung
Die Altlastenproblematik
Historische Nutzungsrecherchen
Untergrunderkundungen
Gefährdungsabschätzungen
Beweissicherung bei Schadensfällen
Sanierungs- und Entsorgungskonzepte
Sanierungsüberwachung
zu den Projektbeispielen
 
 


Einleitung

Für den Bereich „Altlasten“ wurde kürzlich eine eigene Fachabteilung bei G.E.O. MONITORING einge- richtet. Nach fast 10-jähriger Tätigkeit im Deponiebau, eines vom Gesetzgeber zunehmend präzisiert verlangten Schutzes von Boden und Wasser sowie der Vorbereitung einer besseren Qualitätssicherung in unserem Haus (ISO 9000) war dies ein konsequenter und bei der Vielzahl von Altlastverdachtsflächen im Einzugsbereich Hamburg eigentlich überfälliger Schritt. Da wir in Hamburg in enger Bürogemeinschaft mit dem Planungsbüro iwb arbeiten, können wir auf das dort in der Ingenieurplanung und Projektsteuerung sowie das bei iwb in Braunschweig im Bereich Altlasten vorhandene Knowhow zugreifen. Neben mehre- ren Bauingenieuren stehen Ihnen bei G.E.O. MONITORING außerdem ein promovierter Geo- chemiker, ein Geologe und Bodenkundler,  ein Geograph und ein Geotechniker als Ansprechpartner im Altlastenbereich zur Verfügung. Bei Schadstoffverdacht können Baugrund- und Altlastenerkundungen kombiniert und von uns quasi aus einer Hand durchgeführt werden.

Wir wenden uns mit diesem Angebot an öffentliche und private Bauträger, und an die Mitarbeiter entsprechender Fachbehörden.
 
 

Die Altlastenproblematik

In der Rechtsprechung wird für Bodenverunreinigungen der Begriff Altlasten seit 1980 geführt. Im LAbfG NW 1988 werden altlastverdächtige Flächen, Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten differenziert. Sofern im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung eine Gefahr der Schutzgüter nicht auszuschließen ist, werden Altablagerungen und Altstandorte zu einer Altlast. In dem 1997 verabschiedeten Bundes-Boden- schutzgesetz (BBodSchG) wurden diese Begriffe aufgenommen und die Pflichten zur Vorsorge, Gefahren- ermittlung, Gefahrenabwehr und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen geregelt. Damit wurde die gesetzliche Voraussetzung für eine künftig bundeseinheitliche Bodenbehandlung und die Vorsorge gegen drohende Bodenbelastung geschaffen. Zugleich wird darin bei den jeweiligen Beeinträchtigungen auf verschiedene Bundesgesetze (KrW-/Abfg, WHG, BImSchG, ChemG und Bundesberggesetz) sowie die jeweiligen Landesgesetze (z.B. Niedersächsisches Abfallgesetz NAbfG) verwiesen, die somit auch weiterhin Bestand haben. Zug um Zug werden damit Kompetenzen klarer gegliedert.

Noch bis vor 15-25 Jahren war es üblich, sich Abfällen ohne Rücksicht auf den Schutz menschlicher Gesundheit und der Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft/Bodenluft) zu entledigen. In vielen Entwick- lungs- und Schwellenländern ist das auch noch heute so. Der ungeordnet und unkontrolliert abgekippte und vergrabene häusliche und gewerbliche Müll wurde oftmals auf Betriebsgeländen aufgehaldet, oder   es wurden Abhänge und Vertiefungen damit verfüllt. Darüber hinaus entstanden Altlastverdachtsflächen durch Verunreinigungen beim Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, insbesondere auf ehemaligen Produktionsstandorten (chemische Betriebe, Tankstellen und Tanklager, Kfz-Werkstätten, Schrottlager, Gaswerke, Kokereien, Rüstungsindustrie u.a.) entlang stillgelegter Leitungssysteme sowie auf ehemals militärisch genutzten Flächen. Von vielen derartigen Verdachtsflächen gehen noch immer Gefahren aus, hinzu kommt bei Baumaßnahmen die Entsorgungsproblematik von verunreinigtem Bodenaushub.

Ein weiterhin unkontrollierter Verbrauch unbelasteter Landschaft würde den Anteil gefahrlos nutzbarer Standorte stärker verringern, den natürlichen Lebensraum Aller einschränken. Durch den gesetzlich verankerten Boden- und Grundwasserschutz kommt der Altlastenproblematik heute in Deutschland eine große Bedeutung zu. Mittels Flächenrecycling ist man zudem zunehmend bemüht, brachliegende konta- minierte Altstandorte einer erneuten angepaßten Nutzung zu überführen und so weiteren Verbrauch weniger belasteter Landschaft einzudämmen.

Im Zuge von Bauaktivitäten und der Umnutzung von Altstandorten wird der Erstbewertung auch noch weiterhin eine hohe Bedeutung zukommen. Im Vergleich zu den Investitionskosten betragen die Auf- wendungen für die Altlastenerkundung und Sicherung i.d.R. nur einen Bruchteil. Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ist die Altlastenerkundung und -sanierung damit eine ökonomisch vertret-
bare und ökologisch sinnvolle Investition.
 

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Historischen Nutzungsrecherchen

Bei der Erfassung von Altstandorten und Altablagerungen mittels historischer Nutzungsrecherchen er- mitteln wir die nachweisbaren früheren relevanten Nutzungen und Eigentümer. Auch das Umfeld eines umweltrelevanten Standortes oder von ehemaligen Produktionsanlagen wird in einem analytischen Ver- gleich betrachtet. Dazu müssen aus verschiedenen Archiven Unterlagen (Akten, multitemporale Luft- bilder, Karten und Akten) ausgewählt, beschafft und im Hinblick auf die Fragestellung ausgewertet werden. Ggf. können auch Interviews durchgeführt werden. Der gegenwärtige Zustand wird anhand von aktuellen Karten, Ortsbegehungen und Fotodokumentationen belegt. Alle relevanten Unterlagen werden unserem Bericht als Anlage beigefügt. Mögliche Schutzgüter und Schadstoffe werden ermittelt.

Der zeitliche Aufwand für die unumgängliche Datenbeschaffung und -aufbereitung wird leider oft unter- schätzt. Sorgfältig und gewissenhaft durchgeführte Phase I Erfassungen sind aber wesentliche Voraus- setzung für eine sinnvolle Begrenzung der späteren aufwendigeren Untersuchungen (Probeboh- rungen) auf das unbedingt erforderliche Maß und damit ein wesentlicher Beitrag zu Kostenreduktion.

Lassen diese Grundlagenermittlungen umgehenden Handlungsbedarf erkennen, werden alle notwendigen Sofortmaßnahmen dem Auftraggeber als Empfehlung mitgeteilt.
 

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Untergrunderkundungen

Bei der Erkundung und Bewertung von Altlasten werden zunächst die bei der Recherche gewonnenen Daten bewertet. Wenn nach der Erstbewertung der Verdacht einer Altlast fortbesteht oder bei Bau- grunderkundungen unbekanntes Material angetroffen wird, schließen erste Untergrunderkundungen und Analysen mit zunächst grobmaschigem Meß- bzw. Probennahmenetz entsprechend der zu erwarteteten Schadstoffbelastung an (Orientierungsphase). Sofern notwendig, werden bereits bei der Konzeption der Untersuchungen Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt. Als Maßstab der Bewertung von Boden, Wasser und Bodenluftanalysen werden die von den einzelnen Bundesländern zugrunde gelegten Listen (LAGA, Eikmann und Kloke, TrinkwV, Holland-Liste, Baden-Württemberg, Hamburger Listen, etc.) mit Orientierungs-, Richt- und Sanierungswerten angewendet. Diese tragen zumeist schon den verschiedenen möglichen Expositionspfaden und Schutzgütern Rechnung. Da noch immer bundeseinheitliche Bewer- tungslisten fehlen, können im Einzelfall mehrere Bewertungslisten in Betracht kommen. In unserem Gut- achten werden die jeweils vorgeschriebenen Grenzwerte und die ermittelten bekannten lokalen Schad- stoffgehalte tabellarisch dargestellt und die lokalen Gehalte im Hinblick auf die geplante Standortnutzung kommentiert. Zudem werden Empfehlungen für das weitere Vorgehen bzw. dessen Dringlichkeit hin- sichtlich weiterer Untersuchungen gegeben.

Im Falle einer Klassifizierung des Standortes als Altlast werden in einer Folge zunehmend detailliertere Untersuchungen und Bewertungen (Detailphase) vorgenommen. Dazu werden Erkundungsprogramme mit verdichtetem Netz der Probenahme konzipiert. Anhand von Untergrundaufschlüssen (Bohrungen, Schürfe) werden die bodenkundlichen, geologischen und hydrogeologischen Ergebnisse der Standorterkundungen und Schadstoffgehalte bestimmt. Ggf. kann bei der Schadstoffmessung in einem bei der Umweltbehörde akkreditierten Fachlabor bereits auch die Eluierbarkeit (Auslaugbarkeit aus dem Boden) einzelner Stoffe getestet werden. Bei vielen Altstandorten wird das Schadstoffinventar vermutlich auf wenige Stoffe begrenzt sein, während bei Altablagerungen (Müllkörper) ein sehr heterogenes Stoffgemisch vorliegt, dessen Gefährdung sich zunächst besonders durch die Emissionspfade und Messung von Summen und Leitparametern erfassen läßt. Zudem werden die in Altablagerungen und Auffüllungen vorhandenen Gefügeänderungen näher untersucht.

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Gefährdungsabschätzungen

Die Ergebnisse von Orientierungs- und Detailphase werden in Gutachten mit einer Gefahrenbeurteilung zusammengestellt. Die hydrogeologische und geologische Situation wird in Karten und ausgewählten Schnitten im Anlagenteil dargestellt und im Textteil ausführlich erläutert. Die angetroffene Schadstoff- palette wird, sofern gewünscht, hinsichtlich ihrer spezifischen chemischen und physikalischen Stoffdaten beschrieben. Die räumliche Konzentrationsverteilung einzelner Schadstoffparameter wird anhand aus- gewählter Schnitte und Karten dargestellt. Die geogene und anthropogene Grundlast wird, soweit bekannt, genannt. Außerdem wird die Umfeldsituation hinsichtlich der vorliegenden Nutzungsempfind- lichkeit und die Lage ggf. vorhandener Schutzzonen dargestellt. Sie dienen als Grundlage einer ab- schließenden Bewertung.

Eine Sanierung ist i.d.R. dann erforderlich, wenn Schäden der Schutzgüter zu befürchten sind (Sanie- rungszielwert). Wenn noch höhere Werte (Eingreifwerte) vorhanden sind, sind ohne sofortige Sicherungs- maßnahmen Schäden der Schutzgüter zu erwarten. Die Erfahrung zeigt, daß die im Boden über einen bestimmten Hintergrundgehalt tolerierbaren Schadstoffgehalte stark nutzungsabhängig sind. Jede Ge- fährdungsabschätzung eines Standortes ist aufgrund weiterer zu berücksichtigender variabler, spezifischer Daten ein Einzelfall. In ihr geht es nicht nur um einen Abgleich der Daten mit den vorhandenen Listen sondern auch um eine Abwägung der Gefahren aufgrund der Tiefenlage der Schadstoffe, der Sperr- schichten, der möglichen Wegsamkeiten, der Stoffcharakteristik usw.. Eine derartige komplexe Einzel- fallbewertung ist Grundlage eines Sanierungs- bzw. Gefahrenabwehrkonzeptes, welches maßgeblich zum Erfolg einer oftmals sehr kostenintensiven Sanierung beiträgt.

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Beweissicherung bei Schadensfällen

Angetroffene und aktuelle Schadensfälle sind für Bauherren, Bauleiter und Unternehmer bei der zustän- digen Wasserbehörde sofort meldepflichtig. Wir sorgen für die Beweissicherung, ermitteln die Schadens- ursache mit Untergrunderkundungen und empfehlen ggf. Sofortmaßnahmen. Bei Grundstücksverkäufen und Schadensfällen stellen wir mit unseren Erkundungen Wertminderungen des Objektes durch ggf. vorhandene Bodenverunreinigungen fest. Wir quantifizieren die Untergrundverunreinigung, ermitteln die räumliche Abgrenzung, bewerten den Schaden, erarbeiten Handlungskonzepte und zeigen Ihnen Ent- sorgungswege und ggf. in Betracht kommende Sanierungsverfahren auf.
 
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Sanierungs- und Entsorgungskonzepte

Ziel eines Sanierungskonzeptes ist die Gefahrenabwehr. Dieses erreichen wir durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen.

Die Konzeption, Planung und Überwachung häufig praktizierter baulicher Verfahren zur Sanierung von Altlasten wie z. B. die Planung von Dichtwänden und Einkapselungen sowie die Konzeption von Ober- flächenabdichtungen können einschließlich der erdstatischen Berechnungen von Bauingenieuren der Grundbauabteilung in unserem Haus übernommen werden. Entsprechend dem Schwerpunkt der Tätig- keiten von G.E.O. MONITORING und iwb bilden Deponiebau und Deponietechnik eigene Fachabteilungen unserer Büros.

Auch bei der Überwachung von Erdbaumaßnahmen führen wir im Rahmen des Entsorgungsmanagements die fachtechnische Betreuung bei der Trennung von unterschiedlich belastetem Bodenmaterial durch, um damit die zu beseitigende Abfallmenge gering zu halten. Wir gewährleisten die ordnungsgemäße Entsor- gung entsprechend einem vor Baubeginn erstellten Konzept von kontaminiertem Aushubmaterial zur weiteren Beseitigung und zeigen Wiederverwertungsmöglichkeiten von schwach belastetem Aushub- material nach LAGA auf. An dieser Stelle möchten wir auch auf unsere Erfahrungen beim Umgang mit Hafenschlick verweisen.

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Sanierungsüberwachungen

Im Rahmen der Sanierungsüberwachung führen wir z. B. auch nach Fertigstellung der Oberflächenabdich- tungen von Deponien die Kontrolle der Standsicherheit fort, was insbesondere bei setzungsempfindlichen Altdeponien wichtig ist. Außerdem muß die Wirksamkeit des Erosionsschutzes der Abdeckung kontrolliert werden, um bei Bedarf sofort Abwehrmaßnahmen ergreifen zu können. Zu unserem Langzeit-Monitoring von Deponien gehören die regelmäßige Messung austretender Schadstoffe in Grundwasserbeobachtungs- brunnen sowie Qualitätskontrollen des in den Vorfluter eingeleiteten Oberflächenabflusses sowie der abgeleiteten Deponiesickerwässer.

Alle zwingend erforderlichen Untersuchungsschritte und bauliche Maßnahmen erfolgen stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und dem Bauherrn.

Welchen der o. g. Arbeitsschritte Sie auch gerade planen, lassen Sie uns als kompetenten Ansprechpartner nun über Ihr Altlastenproblem reden!
 

Alt-Lasten zeigen, wie schwer Fehler zu tragen sind.
 
 

Mit besten Grüßen Ihr
 

Dr. rer. nat. Martin Kerntke

(Diplom-Geologe)
 
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Projektbeispiele

Erst- und Detailerkundung eines ehemaligen Standortes einer Teer- und Dachpappenfabrik


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